Karawane UnterstützerInnen Gruppe
Halle - 09.11.2003
Die Situation im Abschiebelager Halberstadt
Die Zentrale Aufnahmestelle für Flüchtlinge (ZASt) in Sachsen-Anhalt
liegt außerhalb von Halberstadt in einer ehemaligen Kaserne der Roten
Armee. Sie umfaßt drei fünfstöckige Plattenbautenblöcke
mit insgesamt 1500 Plätzen, die nicht ausgelastet sind. Etwa 700 Menschen
sind in der ZASt und warten auf ihre Umverteilung.
Außerdem befindet sich seit Anfang 2002 auf der vierten Etage des ersten
Blocks (Block A) das zentrale Ausreisezentrum/Abschiebelager Sachsen-Anhalts.
Es wurde vom Innenministerium als sogenanntes "zeitlich befristetes Pilotprojekt"
eingerichtet, um Flüchtlinge einzuweisen, die als Aufenthaltsstatus nur
eine Duldung besitzen und angeblich die Mitwirkungspflicht verletzen. Mit der
Behauptung, es hätten im ersten Jahr der "Testphase" nicht genügend
Flüchtlinge eingewiesen werden können, wurde die "Testphase"
des Abschiebelagers Ende 2002 um ein weiteres Jahr verlängert.

Identitätskarte der Insassen des Abschiebelagers Halberstadt außen

Identitätskarte der Insassen des Abschiebelagers Halberstadt innen

Einweisung in das Abschiebelager Halberstadt Seite 1

Einweisung in das Abschiebelager Halberstadt Seite 2

Essenskarten

Gang in der ZAST Halberstadt

Treppenhaus in der ZAST

ZAST/Abschiebelager-Zimmer





Während im ersten Jahr nur sehr wenige Flüchtlinge eingewiesen wurden,
ist die Sollzahl von 100 Insassen (laut Pressemitteilung des Innenministeriums
Dez. 2001 zum Beginn des "Pilotprojektes") inzwischen annähernd
erreicht. Bereits bis Juni 2003 waren 80 Menschen eingewiesen worden. Die Einweisungen
gehen weiter, so in den letzten 2 Wochen alleine fünf weitere Menschen.
Dieses wertet das Innenministerium als Erfolg und möchte deshalb das Abschiebelager
Halberstadt klammheimlich, ohne öffentliche Erklärung, weiter laufen
lassen. Da nach wie vor das "Zuwanderungsgesetz" nicht verabschiedet
wurde, wird dieses Lager innerhalb der ZASt Halberstadt nur aufgrund des Erlasses
des Innenministeriums betrieben, denn bis jetzt gibt es eine gesetzliche
Grundlage dafür nicht.
Sachsen-Anhalt hat als östliches Bundesland weniger Geld als Bayern, Rheinland-Pfalz
und Niedersachsen, wo sich die andern Abschiebelager in der BRD befinden. So
spart sich das Land einen Sozialarbeiter für die Insassen des Abschiebelagers.
Es finden keine Gespräche statt, um die "Ausreisewilligkeit"
der Insassen zu steigern. Vielmehr ist der vorhandene Sozialarbeiter des Blocks
A dazu genötigt worden, sie mit zu betreuen.
Essensmarken und kein Bargeld
Die Situation der neu angekommenen Flüchtlinge in der ZASt ist die, daß
sie Essenscheine einmal wöchentlich bekommen und zusätzlich wöchentlich
zehn Euro Taschengeld erhalten. Durch dieses Geld können sie die schlechte,
vitaminarme Nahrung ausgleichen. Die als ausreisepflichtig geltenden Insassen
des Abschiebelagers in der vierten Etage des Blocks A dagegen erhalten kein
Bargeld. Sie erhalten so eine permanente Mangelernährung.
Die Flüchtlinge der ZASt haben eine gelbe Karte, mit der sie die Essensmarken
und Bargeld bekommen, die Insassen des Abschiebelagers haben blaue Karten (siehe
Bild "blaue karte innen" und "blaue karte vorne"- die gelben
sehen genauso aus). Teilweise bekommen die Inhaber der blauen Karten den Stempel
nicht, der eine nicht-Illegalisierung bestätigt, und müssen Tage oder
Wochen darauf warten. Begründungen für dieses Verhalten gibt es nicht,
die Essensmarken (siehe Bild "zast-essenskarten") sind dann der einzige
"Identitätsnachweis", den sie besitzen. Andererseits bekommen
sie aber auch manchmal einen zwei Wochen gültigen Stempel, könnten
also zwei Wochen unerlaubt außerhalb von Halberstadt sein, ohne illegalisiert
zu werden.
Die Flüchtlinge in der ZASt können sich im gesamten Regierungsbezirk
Halberstadt aufhalten, die Insassen des Abschiebelagers dürfen sich nur
in der Stadt Halberstadt aufhalten. Wenn sie außerhalb aufgegriffen werden,
sollen sie eine Strafe von 221 Euro zahlen, die sie dann in 240 Stunden auf
dem Gelände der ZASt abarbeiten müssen.
Die Bilder von Treppenhaus und Gang, ebenso wie die Zimmer, entsprechen dem
Standard in Halberstadt, sie wurden zwar im Block A aufgenommen, aber treffen
ebenfalls auf den Block C zu, wo die Familien leben, die noch nicht in Flüchtlingsheime
umverteilt wurden. Der Block B wird gerade zumindest teilweise saniert.
Ein Insasse des Abschiebelagers hat es nach einem halben Jahr Bemühungen
geschafft, weiße Farbe zu bekommen, um sein Zimmer zu malern, Bargeld
darf er nicht bekommen.
Verweigerung medizinischer Versorgung
Die medizinische Versorgung in der ZASt entspricht den Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz.
Das bedeutet hier, daß ein Flüchtling erst in die mehrere Kilometer
entfernte Stadt zu einem Arzt laufen muß - falls er Geld hat, kann er
auch den Bus nehmen - um dort eine Bestätigung zu bekommen, daß eine
ärztliche Behandlung notwendig ist. Mit dieser geht er dann zum Zuständigen
und bekommt einen Arztbesuchsschein. Bei den Flüchtlingen der ZASt wird
dieses noch halbwegs liberal gehandhabt, bei Insassen des Asbchiebelagers muß
das Arztschreiben schon die Worte "dringend notwendig" oder ähnlich
dringliche Formulierungen enthalten. So wurde vor zweieinhalb Wochen Phung,
Huy Thung nach Vietnam abgeschoben. Er hatte fortgeschrittene Paradontose, sämtliche
Schneidezähne wackelten. Bereits am 28.05.2001 wurde die Notwendigkeit
zahnmedizinischer Behandlung bestätigt, in Halberstadt wurde sie ihm dann
weiterhin verweigert, unter dem Hinweis, daß er bald abgeschoben werde.
So wurde er, am 01.10.2002 eingewiesen, nicht behandelt, aber eine Rechnung
von über 1000 Euro erstellt, die er bezahlen sollte, wenn er behandelt
werden möchte.
Jetzt befindet sich seit einer Woche ein herz- und zuckerkranker Insasse im
Krankenhaus. Er müßte Diabetikernahrung bekommen, um sein Herzleiden
nicht zu verschlimmern. Er wird noch eine Woche im Krankenhaus bleiben, danach
müßte er - eigentlich - aus dem Abschiebelager entlassen werden,
da diabetikergerechte Nahrung in der ZASt-Großküche unmöglich
ist. Dieses ist nicht sein erster Krankenhausaufenthalt wegen Bluthochdruck.
Seine blutdrucksenkenden Medikamente wurden ihm ohne Begründung von Ende
August bis 09.10.2003 verweigert. Er hat im Gegensatz zu den meisten anderen
Insassen immerhin einen ortsansässigen Anwalt.
Die Einweisung von Flüchtlingen in das Abschiebelager erfolgt über
einen Bescheid der örtlichen Ausländerbehörde. Es gibt die Möglichkeit
innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch einzulegen. Bereits letztes Jahr
wurde aber dazu übergegangen, daß der Bescheid z.B. am 17. eines
Monats ausgestellt wurde und der Flüchtling sich bereits bis zum 25. äußern
sollte, andernfalls davon ausgegangen würde, daß er von seinem Recht
auf Anhörung gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz keinen Gebrauch
machen wolle (siehe hierzu "einweisung seite 1+2"). Durch diese kurze
Frist und die Undurchsichtigkeit möglicher Rechtsmittel ist es noch unwahrscheinlicher,
daß Flüchtlinge, die sich keine permanenten Anwaltskosten leisten
können, ihre Rechte auch wahrnehmen und tatsächlich Widerspruch einlegen.
Während die meisten Flüchtlinge der ZAST nach etwa drei Monaten in
andere Flüchtlingsunterkünfte umverteilt werden, bleiben die Insassen
des Abschiebelagers hier, ohne Geld und ohne Perspektive einer Verbesserung.
So sind 40 der 80 Eingewiesenen (Stand 06/2003) inzwischen untergetaucht, die
normale Quote für Abschiebelager. 40 konnten hingegen noch nicht illegalisiert
werden, die Abschiebequote liegt auch hier bei weit unter 10%. Somit haben wir
es in Sachsen-Anhalt mit dem größten Abschiebelager Deutschlands
zu tun - und das in einem Bundesland mit 2,5 Millionen Einwohnern und (aufgrund
des Schlüssels von Asylbewerbern pro Einwohner) dementsprechend wenigen
Flüchtlingen.
Quelle: Indymedia